Wasser ist immer noch die erste Wahl, wenn es darum geht, den Großteil der Brände zu löschen. In vielen Städten und Gemeinden wird das Löschwasser zur Sicherung des Brandschutzes über Hydranten entnommen. Länder und Städte müssen die Löschwasserbereitstellung sichern, dies besagen die jeweiligen Feuerwehrgesetze der Länder und Gemeinden.

Hierfür wird zum Teil sogar die Deckung des Bedarfs aus offenen Gewässern, Löschwasserteichen und -brunnen, aus Zierteichen oder Schwimmbecken oder aus Tanklösch- und Behälterfahrzeugen. Es besteht aber immer die Gefahr, dass das Wasser verunreinigt wird bei unmittelbarer Verbindung der Wasserversorgungsanlage.

 Feuerwehren berufen sich oft auf Notfallsituation

Die Feuerwehren berufen sich oft darauf, dass sich niemand, der ebenfalls Trinkwasser aus dem Rohrnetz bezieht, solch eine dringende Notlage vorzuweisen habe, wie die Löschkräfte. Es ist jedoch so, dass alle gemeinsam Zugriff auf das Trinkwasser-Versorgungsnetz haben müssen, ohne dass die Qualität nachteilig beeinflusst werden darf.

Unter ungünstigen Umständen kann verunreinigtes Wasser in die Rohrnetze zurückfließen, wenn Sicherungseinrichtungen fehlen oder mangelhaft sind und das Trinkwasser kann nachhaltig beeinträchtigt werden. Es kann auch zu Trübungen und Aufwirbelungen von Ablagerungen kommen, wenn Fließgeschwindigkeiten zu schnell geändert werden. Es kann dadurch auch zu Rohrbrüchen kommen.

Sicherheitsmaßnahmen von Feuerwehr schlecht umgesetzt

Bereits seit 2010 gibt es im lange etablierten DVGW Arbeitsblatt W408 eine Erweiterung, die eine Sicherung vor dem Rücksaugen von Löschwasser und Löschwassermitteln in das Trinkwasser verhindern soll. Dies findet bei der Feuerwehr bislang aber wenig Beachtung, so zeigen vielfache Schadensfälle.

Gesetze sprechen eine klare Sprache

Die aktuelle Trinkwasserverordnung besagt: Niemals darf eine Wasserversorgungsanlage ohne eine nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geeignete Sicherungseinrichtung mit anderen Anlagen oder Systemen verbunden werden in denen sich Wasser befindet, das nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist (§ 17 Abs. 6 TrinkwV:2001).

Das gilt gleichermaßen für die Installation von fest installierten Kaffee-Vollautomaten als auch für die Anbindung von Feuerlöschanlagen im Gebäude oder die Versorgung mit Löschwasser bei der Brandbekämpfung. Die Richtlinien der Trinkwasserverordnung sind zwingend einzuhalten, weil ihr Zweck der Schutz der menschlichen Gesundheit ist.

Meist zieht der Trinkwasserschutz im Zuge der Notsituation den Kürzeren, aber Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk haben keine Sonderregelungen. Sie müssten die Vorgaben somit Eins zu Eins umsetzen. Sondervorschriften sind nach Trinkwasserverordnung ausschließlich Bundeswehr und Eisenbahnen des Bundes vorbehalten.

Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, ist die Feuerwehr verpflichtet, den Schaden dem Versorgungsunternehmen mitzuteilen.

Es ist in Zukunft wichtig, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werde, um das Trinkwassersystem vor Verunreinigung zu schützen. Es ist zudem wichtig, für regelmäßige Schulung und Übung in der Praxis zu sorgen, damit es im Ernstfall zu so wenig menschlichem Versagen kommt wie nur eben möglich. Auch wenn Brandschutz ein wichtiger Teil des Schutzes der Menschen ist, darf die Trinkwasserhygiene darunter nicht leiden.

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